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Werden Sie Gründungsstifter

Sie möchten die Stiftung mit einem Geldbetrag unterstützen, der Jahr für Jahr zum Schutz des schriftlichen Kulturerbes eingesetzt wird? Dann sollten Sie Zustifter werden. Der von Ihnen gespendete Betrag fließt dem Stiftungsvermögen zu, dessen Rendite jedes Jahr für ein ausgesuchtes Bestandserhaltungsprojekt eingesetzt wird.

Übrigens: wenn Sie bis zum 31.12.06 stiften - also im Jahr der Gründung - sind Sie ein Gründungsstifter! Sie erhalten eine gesonderte Spendenquittung, die Sie steuerlich geltend machen können. (Mindestbetrag für Gründungsstifter: 5.000 EUR)

Sie sind interessiert? Wenn Sie uns Ihre Anschrift mitteilen, senden wir Ihnen gerne ausführliche Informationen zu.
 
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